Genormte Überprüfung der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
Kletterer im beruflichen Bereich sind verpflichtet ihre Kletterausrüstung einmal jährlich von einem Sachkundigen überprüfen zu lassen. Auch Privatpersonen sollten darauf nicht verzichten – Sicherheit ist hier das oberste Gebot in Beruf und Hobby!
Wir kontrollieren Ihre Gurte und Ausrüstung
Persönliche Absturzausrüstungen müssen hohen Anforderungen entsprechen, da sie den Benutzer vor Lebensgefahr schützen sollen. Für den Benutzer selbst ist es nur Möglich, die PSAgA mittels Sicht- und Funktionsprüfung zu kontrollieren. Um sie in einem einwandfreien Zustand zu erhalten ist die ordnungsgemäße Lagerung, Reinigung sowie Prüfung von großem Belangen. Hierauf legen wir auch in unserem Hochseilgarten großen Wert. Fast täglich geben wir Gurte und Sicherungen an begeisterte Hobbykletterer raus. Das Material wird an jedem Tag von unseren Mitarbeitern kontrolliert und mindestens einmal jährlich einer Sachkundigenprüfung unterzogen. Für uns hat die Sicherheit unserer Kunden die höchste Priorität!
Seit diesem Jahr haben wir eine sachkundige Prüferin nach DGUV 312-906 im Team, so dass wir ab sofort auch Kontrollen für Kunden anbieten können.
Arbeitssicherheit mit PSAgA
Es gibt viele Berufe bei denen Kletterausrüstung zum Einsatz kommt, beispielsweise Baumpfleger, Industriekletterer oder Rigger. Für diese Personen ist eine zuverlässige Schutzausrüstung ihre tägliche Lebensversicherung. Die Prüfung solcher Schutzausrüstung bedarf daher größter Kenntnisse und Sorgfalt. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) qualifiziert Personen um eine derartige Prüfung durchführen zu können.
Kontrolle nach DGUV 312-906
Nach strengen Normen wird von einer sachkundigen Person nach DGUV 312-906 die PSAgA kontrolliert und beurteilt. „Sachkundig im Sinne dieses Grundsatzes ist eine Person, die nach diesem Grundsatz qualifiziert wurde und auf Grund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung, ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der persönlichen Absturzschutzausrüstungen und deren bestimmungsgemäßen Benutzung hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, dem DGUV Regelwerk oder spezifischen Regelungen der Teilbereiche wie z.B. anerkannten Lehrmeinungen der Fachverbände, sowie allgemein anerkannten Regeln der Technik, DIN-EN-Normen, DIN-Normen, soweit vertraut ist, dass sie den ordnungsgemäßen Zustand persönlicher Absturzschutzausrüstungen aus einem oder mehreren Teilbereichen prüfen und beurteilen kann“ (DGUV 2017).
Der Hochseilgarten Altenhof bietet eine solche Prüfung der PSAgA im beruflichen und privaten Bereich an. Wir prüfen ihr Material schnell und zuverlässig nach vorheriger Terminvereinbarung. Nähere Infos erhaltet ihr auf der Seite PSA Prüfung: Bau von Niederseilgärten und PSA Prüfung
Haben Sie Fragen zur Prüfung Ihrer Persönlichen Schutzausrüstung?
Bitte kontaktieren Sie uns:
Tel.: 04351 – 667333, info@hochseilgarten-eckernfoerde.de
Quelle: DGUV, Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen, 2017.
Blogbeitrag von Rike Daetz, August 2019